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BAFA Zuschuss bei Nießbrauch einer vermieten Immobilie

Gefragt am 02.05.2024
21:02 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 50

 

Ich bin Eigentümer einer mit Nießbrauch belasteten Immobilie. Ich habe mich zum Einbau einer neuen Heizung in Höhe von insgesamt 47 K Euro entschlossen und hierfür die BAFA Förderung BEG erhalten. Die Nießbrauchsnehmer waren nicht rechtlich verpflichtet, die Heizung einzubauen, da die alte Heizung noch lief.

Als Nießbrauchsnehmer kann ich ja die Aufwenden, die der Heizungstausch verursacht hat nicht absetzen, da nicht absehbar ist, wann der Nießbrauch der vermietenden Immobilie endet. Den Zuschuss in Höhe von ca. 25000 Euro brauche ich jetzt ja hoffentlich gegenüber dem Finanzamt nicht zu versteuern, da ich ja keine Ausgaben gegenüberstellen kann. Liege ich hier falsch, oder muss ich das Ganze gegenüber dem Finanzamt noch melden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.05.2024
21:02 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 03.05.2024
05:56 Uhr

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Beantwortet am 03.05.2024 05:56 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 50

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Morgen,

dieser Zuschuss ist, aufgrund fehlender Verknüpfung zu einer (aktuellen) Einkunftsquelle, der privaten Sphäre zuzuordnen. Er ist daher nicht steuerbar, da er im Sinne von § 8 EStG nicht zu den Einnahmen zählt ...



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